Steuerrecht und internationales Steuerrecht
Aber auch im klassischen Steuerrecht und internationalen Steuerrecht beraten wir unsere Mandanten. Die globale Wirtschaft betrifft heutzutage nicht nur große Unternehmen, sondern auch mittelständische und kleine Unternehmen. Alle diese Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – müssen sich der steuerlichen Regelungen im In- und Ausland stellen.
Hier setzen wir unser Know-how im Bereich des internationalen Steuerrechts für Unternehmen verschiedener Größen und Privatpersonen ein.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Anwendung und Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen (insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw.) zwischen verschiedenen Staaten, bei der steuerlichen Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland und deutscher Investitionen im Ausland.