Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, Steuerfahndung, Steuerstrafverfahren
Wir beraten unsere Mandanten bei der Abgabe der rechtlich wirksamen Berichtigungen von Steuererklärungen und Selbstanzeigen und führen, sofern erforderlich, steuerstrafrechtliche Verfahren durch. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über das erforderliche steuerliche Know-how, sondern auch über die erforderlichen Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht.
In rechtlichen Angelegenheiten, die das Steuerstrafrecht betreffen, betreuen wir unsere Mandanten bereits bei den Auseinandersetzungen mit der klassischen Steuerfahndung, von der Durchsuchung bis gerichtlicher Hauptverhandlung im Rahmen der Strafverteidigung.
Wir bieten unseren Mandanten ebenfalls umfangreiche Präventivberatung, um steuerstrafrechtliche Risiken im Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls geeignete Strategien gegenüber der Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden zu entwickeln.
Persönliche und individuelle Beratung jedes Mandanten ist für uns sehr wichtig.
Wir beraten unsere Mandanten in:
- Steuerfahndungssachen
- steuerstrafrechtlicher Präventionsberatung
- Selbstanzeigensachen
- Bußgeld- und Strafsachen der Finanzverwaltung
- bundesweiter Strafverteidigung
- streitigen Besteuerungsverfahren
- Umsatzsteuerhinterziehungen
- Strafverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer