Steuerstreit
Wir beraten unsere Mandanten in komplexen steuerrechtlichen Streitigkeiten. Wir vertreten in Steuerstreitfragen Unternehmen und Privatpersonen.
Bereits im Einspruchsverfahren vor der Finanzverwaltung setzen wir die Rechte unserer Mandanten gegen Steuerbescheide durch. Aber auch im Fall ablehnender Einspruchsentscheidungen der Finanzverwaltung ziehen wir für unsere Mandanten konsequent vor Finanzgerichte und setzen damit unser Wissen und Verhandlungsgeschick gerichtlich ein.
Finanzgerichtsprozesse vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH) haben in jüngerer Zeit rasant an Bedeutung gewonnen. Nicht zuletzt hängt dies damit zusammen, dass sich die Finanzverwaltung erst in solchen Verfahren mit der oft hochkomplexen Steuermaterie auseinandersetzt und der Steuerpflichtige daher häufig nur den Weg der Rechtsbehelfsverfahren einschlagen kann, um seine Rechte durchzusetzen.
Auch in Finanzgerichtsprozessen ist gute Prozessvertretung durch Fachanwalt für Steuerrecht erforderlich, um dem Steuerstreit zugunsten des Klägers die optimalen Erfolgsaussichten zu verschaffen.
Wir beraten unsere Mandanten in:
- Einspruchsverfahren vor Finanzverwaltung
- eiligen Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz vor Finanzgerichten
- Klageverfahren vor Finanzgerichten
- Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Steuerabgaben
- Verfahren über streitige Betriebsprüfungen
- Verfahren über Haftungsbescheide der Finanzverwaltung gegenüber Vorständen und Geschäftsführern