Steuerrecht Deutschland-Schweiz
Beratung im Bereich des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland– Schweiz:
Das DBA Deutschland–Schweiz regelt die Zuweisung von Besteuerungsrechten und dient der Vermeidung einer doppelten steuerlichen Belastung. Wir unterstützen bei der Auslegung des Abkommens, der steuerlichen Einordnung von Einkünften sowie bei der Abstimmung mit den Finanzbehörden beider Staaten.
Beratung bei Wegzug aus Deutschland in die Schweiz und aus der Schweiz in Deutschland:
Ein Wegzug aus Deutschland in die Schweiz oder aus der Schweiz nach Deutschland wirft regelmäßig Fragen der steuerlichen Ansässigkeit, der Wegzugsbesteuerung und der Zuordnung von Einkünften auf. Wir beraten bei der Planung und Umsetzung eines Wegzugs und begleiten Mandanten in streitigen Verfahren, wenn steuerliche Bewertungen angegriffen werden.
Beratung für Wochenaufenthalter, Grenzgänger, Leitende Angestellte:
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit führt häufig zu komplexen Abgrenzungsfragen hinsichtlich Ansässigkeit, Arbeitsortbesteuerung und Quellensteuer. Wir beraten Wochenaufenthalter, Grenzgänger und leitende Angestellte zu ihren steuerlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten nach deutschem und schweizerischem Recht.
Beratung im Bereich von ausländischer Quellensteuer:
Die Schweiz erhebt auf bestimmte Einkünfte – insbesondere Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren – eine Verrechnungssteuer. Wir prüfen Anrechnungs‑ und Rückerstattungsmöglichkeiten, begleiten Rückerstattungsverfahren und beraten zur optimalen Strukturierung grenzüberschreitender Kapitalanlagen.
Beratung im Erbschaft- und Schenkungsrecht in Deutschland und der Schweiz:
Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zur Schweiz unterliegen unterschiedlichen nationalen Regelungen und können zu Doppelbelastungen führen. Wir beraten zur steuerlichen Behandlung, zur Anwendung des DBA‑Erbschaftsteuerrechts sowie zu Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung unnötiger Steuerbelastungen.
Für ein persönliches Gespräch oder bei akuten Fragestellungen können Sie jederzeit mit uns Kontakt oder per E-Mail: kw@weberlaw.de aufnehmen.
Umsatzsteuerberatung für Schweizer Unternehmen in Deutschland:
Die umsatzsteuerliche Beratung für Schweizer Unternehmen, die in Deutschland tätig werden, umfasst insbesondere die Prüfung der umsatzsteuerlichen Registrierungspflichten, die Einordnung grenzüberschreitender Lieferungen und Dienstleistungen sowie die korrekte Umsetzung der deutschen Umsatzsteuer in der praktischen Abwicklung.
Beratung bei Betriebsstättenbesteuerung in Deutschland und in der Schweiz:
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betriebsstättenbesteuerung in beiden Staaten. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland oder in der Schweiz entsteht, wie die Zuordnung der Einkünfte vorzunehmen ist und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Wir begleiten sowohl die steuerliche Analyse als auch die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unterstützen bei der praktischen Umsetzung der jeweiligen steuerlichen Anforderungen.
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Bezug auf Deutschland und die Schweiz:
Darüber hinaus beraten wir zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dies umfasst die Strukturierung von Tätigkeiten, Investitionen und Vermögensdispositionen unter Berücksichtigung der nationalen steuerlichen Rahmenbedingungen sowie des Doppelbesteuerungsabkommens. Ziel ist die Entwicklung rechtssicherer und steuerlich tragfähiger Lösungen, die den individuellen wirtschaftlichen Bedürfnissen der Mandanten entsprechen.
Vertretung vor Steuerbehörden und Gerichten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmittelverfahren sowie bei Selbstanzeigen in Deutschland und der Schweiz:
Schließlich vertreten wir Mandanten vor Steuerbehörden und Gerichten. Dies umfasst sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Rechtsmittelverfahren sowie die Begleitung von Selbstanzeigen. Wir übernehmen die Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und setzen die steuerlichen Interessen unserer Mandanten konsequent durch.
Für ein persönliches Gespräch oder bei akuten Fragestellungen können Sie jederzeit mit uns Kontakt oder per E-Mail: kw@weberlaw.de aufnehmen.




