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Untätigkeit des Finanzgerichts, Möglichkeiten und Rechte des Klägers:
In finanzgerichtlichen Verfahren kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass nach Einreichung der Klage über einen längeren Zeitraum hinweg keine erkennbare gerichtliche Aktivität erfolgt.
Für den Kläger stellt sich in derartigen Situationen die Frage, ob und wie er auf die Verfahrensdauer Einfluss nehmen kann.
Finanzgerichte sind sowohl für Hauptsacheverfahren als auch für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig.
Während letztere häufig zügig bearbeitet werden, ist in Hauptsacheverfahren regelmäßig zu beobachten, dass nach einem anfänglichen Schriftsatzaustausch über einen längeren Zeitraum keine gerichtlichen Aktivitäten erfolgen.
Die Untätigkeit des Finanzgerichts über einen längeren Zeitraum ist in der Praxis keine Seltenheit.
Kläger sind jedoch nicht rechtlos gestellt. Durch eine frühzeitige Sachstandsanfrage und insbesondere durch die rechtzeitige Erhebung der Verzögerungsrüge können sie ihre Rechte wahren und gegebenenfalls eine Entschädigung sichern.
Angesichts der begrenzten Rückwirkung der Verzögerungsrüge ist ein strategisch abgestimmtes Vorgehen von entscheidender Bedeutung.
Hier geht es zu dem von dem Kanzleiinhaber Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Karlsruhe, Ettlingen, im Datev-Online veröffentlichten, ausführlichen Beitrag Möglichkeiten und Rechte des Klägers – Untätigkeit des Finanzgerichts –
Weitere Informationen:
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