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Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafrecht: Der ewige Kampf mit Behörden um Akten

Aus dem im Grundgesetz garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren ergibt sich das Recht auf Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren.

Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

Dadurch soll auch das staatliche Handeln der Behörden auf Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafrecht verschaffen.

Das Recht auf Akteneinsicht des Verteidigers im Steuerstrafverfahren ist ein unabdingbarer Teil der Verteidigung des Beschuldigten.

Damit beginnt die Verteidigung.

Die Einsicht in die relevanten und vollständigen Akten im Steuerstrafrecht ist oft ein schwieriges, nervenaufreibendes Unterfangen für den Verteidiger, das er zu bewältigen hat.

In dem von mir verfassten Aufsatz „Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafrecht “(NWB Steuer- und Wirtschafsrecht 23/2026 , Seiten 1535-1543) verschaffte ich einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafrecht.

Der ganze Beitrag steht in voller Länge und kostenlos (180-Tage) unter folgenden Link Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafrecht zum Lesen zur Verfügung.

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