Der deutsche Staat im Kampf gegen Steuerdelikte | Beitrag im Datev-Magazin, 02/2018 S. 21-23 von RA/FA StR Konstantin Weber […] »

Ein im Eiltempo ver­ab­schie­de­tes Gesetz geht allein zu­lasten der in­län­dischen Steuer­pflich­ti­gen. Die damit ver­bun­denen Un­klar­heiten werden wohl die nationalen Gerichte zu klären haben.

Am 25. Juni 2017 trat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) in Kraft. Damit sollen die Ge­schäfts­beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu ausländischen Briefkastengesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) transparent gemacht und erschwert werden.

Der Auslöser für das Gesetzgebungsvorhaben war die Ver­öf­fent­lichung der Daten von mehr als 180.000 Briefkastenfirmen und Briefkastenstiftungen im Jahr 2016 auf den Bahamas (sogenannte Panama-Papers).

Das StUmgBG sieht für den Steuerpflichtigen eine Reihe von gesetzlichen Verschärfungen vor. Aber auch den Kredit­in­sti­tuten werden bestimmte Pflichten auferlegt, was dazu führt, dass die Finanz­be­hörden und die Steuerfahndung mit umfangreichen neuen rechtlichen Instrumenten zur Ausforschung von Geschäftsbeziehungen des inländischen Steuerpflichtigen zu den Gesellschaften in Drittstaaten ausgestattet sind.

Lesen Sie mehr dazu – im folgenden Link – in meinem aktuellen Beitrag im Datev-Magazin 02/2018, Seiten 21-23 Tiefere-Einblicke-gewinnen

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