Schwarzarbeitsbekämpfung: rechtliche Stärkung der Finanzkontrolle in NWB Nr.21/2020 (S. 1575-1579) von RA/FAStR Konstantin Weber […] »

Schwarzarbeitsbekämpfung: Stärkung der Finanzkontrolle

In der neuen Ausgabe der NWB Steuer-und Wirtschaftsrecht-Zeitschrift (Nr.21/2020) veröffentlichte ich meinen Beitrag zu den Neuregelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aus dem Jahr 2019 in Deutschland.

Das neue Gesetz ist bereits vier Monate nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs am 18.07.2019 in Kraft getreten. Die Schnelligkeit des Gesetzgebungsverfahrens merkt man dem Gesetz an der einen oder anderen Stelle an. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den neuen § 1 Abs. 3 SchwarzArbG, der ganz offensichtlich nicht gut auf § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV „abgestimmt“ ist.

Nicht unbedenklich erscheint es zudem, dass durch erhebliche Erweiterung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit quasi eine neue Anklagebehörde geschaffen worden ist, indem die FKS Strafbefehle selbständig über die Staatsanwaltschaft beantragen und die Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen selbständig festsetzen kann. Positiv lässt sich festhalten, dass die Finanzkontrolle durch die Regelung des § 12 Abs. 5 SchwarzArbG viel effizienter als bisher in gerichtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingebunden wird.

Mehr dazu erfahren Sie unter https://datenbank.nwb.de/Zeitschriften/Ausgabe/7KT54KUPEH/2020/21

Autor der oben genannten Publikation: Konstantin Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Inhaber der WEBER RECHT & STEUERN KANZLEI in Karlsruhe und Baden-Baden mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstreitrecht und Umsatzsteuerrecht.

Mehr dazu erfahren Sie unter: https://www.weberlaw.de/de/

Ansprechpartner, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstreitrecht (Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren), Umsatzsteuerrecht, Umsatzsteuerberatung, Seminare und Inhouse-Schulungen:

Konstantin Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Karlsruhe und Baden-Baden

Kontakt: https://www.weberlaw.de/de/ E-Mail: kw@weberlaw.de