Steuerhinterziehung der Ehegatten bei Zusammenveranlagung […] »
Nach § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG haben zusammenveranlagte Eheleute eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich nicht folgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Vielmehr beschränkt sich der Erklärungsgehalt der Unterschrift […]