Keine Berichtigungspflicht nach § 14c UStG bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens oder beim Vorliegen von Gutgläubigkeit […] »
Nicht in jedem Fall wird die in Rechnung gestellte Steuer von dem Aussteller einer Rechnung im Fall eines fehlerhaften Steuerausweises geschuldet. Bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens oder beim Vorliegen von Gutgläubigkeit besteht nach Auffassung des Finanzgerichts Köln, Urteil vom 25.07.2023 – 8 K 2452/21, keine Berichtigungspflicht nach § 14c Umsatzsteuergesetz (UStG). Das bedeutet, dass keine […]