Gemeinsame koordinierte Außenprüfung mit Steuerverwaltungen fremder Staaten (hier Deutschland und Niederlande): […] »
Gemeinsame koordinierte Außenprüfung mit Steuerverwaltungen fremder Staaten (hier Deutschland und Niederlande): Die im Rahmen einer gemeinsamen steuerlichen Außenprüfung (Joint Audit) festgelegte Zuweisung der Gewinne stellt keine verbindliche Festlegung der Beteiligten dar. Es ist eine gemeinsame Außenprüfung der Finanzverwaltungen der teilnehmenden Staaten, bei der Vereinbarungen zwischen den Prüfungsdiensten keine Verbindlichkeit gegenüber den beteiligten Steuerpflichtigen beanspruchen können, […]


