Untätigkeitsklage: wenn Finanzamt trotz Einlegung des Einspruchs nach Ablauf angemessener Frist schweigt, was ist zu tun? […] »
Urteil des Finanzgerichts München vom 06.08.2024 – 12 K 254/18 zu den Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage: Nach § 44 Abs. 1 FGO ist in Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, eine Klage beim FG regelmäßig nur nach erfolgloser Durchführung des Vorverfahrens über jenen Rechtsbehelf zulässig. Ist aber über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines […]