Umsatzsteuer: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger, aktuelles BFH-Urteil […] »
Umsatzsteuer | Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger (aktuelles BFH-Urteil): Mit seiner Entscheidung hat nun der BFH (vgl. BFH-Urteil v. 27.09.2018 – V R 49/17) endlich klare Verhältnisse geschaffen. Greift der Bauträger, der aufgrund der unzutreffenden Anwendung des § 13b UStG zu Unrecht als Leistungsempfänger zur Umsatzsteuer aus Bauleistungen herangezogen worden ist, die Steuerfestsetzung in verfahrensrechtlich […]