Heimlicher bzw. verdeckter Testkauf der Finanzbehörde: […] »
Heimlicher bzw. verdeckter Testkauf der Finanzbehörde: Betriebsprüfung: Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Zum Nachweis der Richtigkeit der Schätzung führt die Betriebsprüfung nicht selten heimliche Testkäufe durch. Insbesondere sind Speisegaststätten beliebtes Objekt der Betriebsprüfer. Dazu gehören Dönerläden, Pizzerien, Eisdielen, […]


