Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung […] »
Sachverhalt Der Kläger veranstaltete Musik-Festivals. Er engagierte Künstler und Produktionsgesellschaften, deren Gagen dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG unterlagen. Als Vergütungsschuldner war der Kläger für die Steuer einbehaltungs-, anmeldungs- und abführungspflichtig. Die Steueranmeldungen reichte er zunächst beim Finanzamt (FA A) ein, ab dem Jahr 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Am 15.09.2015 ordnete […]


