Informationsaustausch der Finanzkonten zwischen Deutschland und der Schweiz ist nicht zu beanstanden […] »
Informationsaustausch der Finanzkonten zwischen Deutschland und der Schweiz ist nicht zu beanstanden: Der in Deutschland Steuerpflichtige (Inländer) führte ein Konto mit Depot in der Schweiz, dessen Kontostände die Schweizer Behörden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Wege des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs übermittelten. Das BZSt speicherte und verarbeitete diese Daten. Der Inländer stellte Antrag auf Löschung der […]


