Gemeinsame steuerliche Außenprüfung (sog. Joint Audit) zwischen deutschen und niederländischen Betriebsprüfern […] »
Im Rahmen einer gemeinsamen steuerlichen Außenprüfung (sogenannter Joint Audit) einigten sich die deutschen und niederländischen Prüfer auf eine Aufteilung der Besteuerungsrechte dergestalt, dass die Veräußerungsgewinne der Klägerin aus den Bauprojekten auf eigenen Grundstücken in vollem Umfang der Besteuerung durch die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegen sollten. Bei den Bauprojekten auf fremden Grundstücken wurde nach der Länge […]


