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Klage beim Finanzgericht – was tun?
Klage wird beim Finanzgericht fristgerecht eingereicht.
Das Finanzgericht schweigt aber zum Finanzgerichtsverfahren.
Welche Rechte hat der Kläger in solchen Fällen?
Und was hat er zu beachten?
Die rechtliche Situation des Klägers in solchen Fällen wird in Datev-Magazin, Ausgabe 09/2026 (Seiten 28-29) nachfolgend skizziert.
Möglichkeiten und Rechte des Klägers
Wenn ein Verfahren am Finanzgericht ins Stocken gerät, ist man als Kläger nicht rechtlos.
Wer sich wehrt, sollte allerdings strategisch vorgehen.
Ohne steuerliche und rechtliche Beratung kann das sehr riskant sein.
Fazit:
Das Finanzgericht kann man zum Ablauf und vor allem zu der Dauer des Verfahrens nicht zwingen, auch wenn einige Jahre seit der Erhebung der Klage vergangen sind.
Allerdings kann der Versuch durch die Sachstandsanfrage und gegebenenfalls die Erhebung der Verzögerungsrüge unternommen werden, das Verfahren in zeitlicher Hinsicht nach Ablauf bestimmter Zeit zu beschleunigen.
Die angemessene Geldentschädigung bleibt der letzte Trost für den Kläger.
Konstantin Weber
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Inhaber der WEBER | RECHT & STEUERN KANZLEI (www.weberlaw.de) mit Sitz in Karlsruhe und Tätigkeitschwerpunkten im Steuerstreitrecht und Steuerstrafrecht, Deutsch-Schweizer Steuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht.


