Zur Frage der Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Kenntnis der Finanzbehörde […] »
Zur Frage der Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Kenntnis der Finanzbehörde: Leitsätze: Für die Kenntnis der Finanzbehörden von den wesentlichen tatsächlichen Umständen einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist auf die innerbehördliche Bearbeitungszuständigkeit abzustellen. Es ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb […]


