Steuerhinterziehung: Vorliegen eines Steuervorteils großen Ausmaßes […]»
Kurze Zusammenfassung des BGH‑Urteils: Leitsätze des BGH-Urteils zum Steuervorteil großen Ausmaßes bei gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (Personenmehrheit): Ein durch unrichtige Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO erlangter Steuervorteil (§ 370 Abs. 4 […]


