Im Fall der Sitzverlegung in eine inländische Gewerbesteueroase ist keine Steuerhinterziehung gegeben […] »
Sachverhalt: Der Angeklagte verlegte den formellen Geschäftssitz einer Gesellschaft von einer Gemeinde in die andere Gemeinde innerhalb von Deutschland. In der erst genannten Gemeinde betrug der Gewerbesteuermessbetrag 475 %, während er in der zuletzt genannten Gemeinde zwischen 250-260 % lag. Rechtliche Ausführungen: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Köln (Urteil vom 01.07.2024 – 106 KLs 7/23) […]