Offene Ladenkasse: Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) sind dem Grunde nach zur Schätzung befugt, wenn Mängel der Kassenführung die gesamte Buchführung in Frage stellen und ihr die Ordnungsmäßigkeit nehmen: […] »
Betriebsprüfung bei einer offenen Ladenkasse, dadurch festgestellte Mängel und rechtliche Konsequenzen für Betriebsinhaber: Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der Folge, dass Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) dem Grunde nach zur Schätzung befugt sind. Bei einer offenen Ladenkasse begründet die fehlende Kassensturzfähigkeit einen […]


