Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung […]»
Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach vorheriger Anzeigeerstattung Die Festsetzung der Schenkungsteuer ist nur innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist zulässig. Nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO sind Steuerfestsetzung, Aufhebung oder Änderung ausgeschlossen, sobald die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Für die Schenkungsteuer beträgt diese Frist regelmäßig vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO). Grundsätzlich beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf […]


