Keine strafbare Steuerhinterziehung bei Ausfuhr der Waren in ein Drittland […] »
Keine strafbare Steuerhinterziehung bei Ausfuhr der Waren in ein Drittland: Die Klägerin lieferte Kraftfahrzeuge aus dem Inland (Deutschland) in die Türkei an dort ansässige Abnehmer. Das in Deutschland zuständige Finanzamt versagte die Umsatzsteuerfreiheit nach § 6 UStG unter Bezugnahme auf die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH, da sich die Klägerin aktiv an einem Betrugsmodell beteiligt hat. Sie […]